Organisation der Notfallversorgung
Die Notfall-Zuweisung in unsere Klinik erfolgt gemäss dem Notfallkonzept der Föderation der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Institutionen im Kanton St. Gallen. Dieses wurde von den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten (KJPD) und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrum, Klinik Sonnenhof in Ganterschwil, entwickelt.
Allgemeiner ärztlicher Notfalldienst
Eltern, Betreuende oder Minderjährige in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden wenden sich in einer psychiatrischen Notfallsituation an ihren allgemeinen ärztlichen Notfalldienst. Dieser nimmt eine erste Beurteilung und die primäre Notfallversorgung vor.
Telefonische Beratung durch den Notfalldienst der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) St. Gallen
Im Bedarfsfall kann der Notfallarzt des allgemeinen ärztlichen Notdienstes nach eigenem Ermessen mit dem Notfalldienst der KJPD St. Gallen konsiliarisch Kontakt aufnehmen. Dieser steht den ambulant tätigen Ärzten und Spitalärzten der entsprechenden Kantone rund um die Uhr für eine telefonische Fachberatung zur Verfügung.
Von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 Uhr ist ein Präsenzdienst im Zentralen Ambulatorium (Brühlgasse 35/37) erreichbar: Telefon Zentrale 071 243 46 46. Telefon Notfallteam 071 243 46 88.
Ausserhalb dieser Bürozeiten, an Wochenenden und an Feiertagen kann der Pikettdienst der KJPD St. Gallen vom Haus- oder Notfallarzt konsiliarisch aufgeboten werden.
Notfallmässige konsiliarische Untersuchung und Beurteilung an die KJPD St. Gallen
Falls nötig, kann so bald als möglich, spätestens innerhalb von zwei Stunden, eine Konsultation bei der zuständigen Regionalstelle (Heerbrugg, Sargans, Wattwil, Uznach oder Wil) mit nachfolgender Beratung und Information des zuweisenden Notfallarztes angeboten werden.
Stationäre Zuständigkeiten bei notfallmässiger psychiatrischer Klinik-Einweisung von Kindern und Jugendlichen
Vertragsklinik für den Kanton St. Gallen ist die Klinik Sonnenhof in Ganterschwil. Aufgrund der begrenzten Zahl an Behandlungsplätzen wünscht der Sonnenhof nach Möglichkeit eine vorgängige fachärztliche Beurteilung durch den Notfalldienst der KJPD St. Gallen oder durch einen freipraktizierenden Kinder- und Jugendpsychiater resp. eine -psychiaterin. Andere Möglichkeiten der Krisenintervention sollen von einer notfallmässigen Hospitalisation ausgeschlossen werden.
Im Falle einer unfreiwilligen Aufnahme wird normalerweise durch die KJPD St. Gallen eine ärztliche Fürsorgerische Unterbringung (FU) ausgestellt. Falls erforderlich, erfolgt dies durch eine Fachperson in Form einer amtsärztlichen FU.
Die Klinik Sonnenhof nimmt akut selbst- oder fremdgefährdete Kinder und Jugendliche normalerweise jederzeit als Notfall auf. Selten kommt es vor, dass aus logistischen oder fachlichen Gründen die Aufnahme situativ nicht gegeben ist. Im Rahmen der psychiatrischen Notfallversorgung kommt in diesen Fällen gemäss Absprache mit den Erwachsenenpsychiatrischen Kliniken des Kantons St. Gallen folgender Algorithmus zur Anwendung:
1. KJP Klinik Littenheid. Wenn dort keine Kapazität vorhanden ist, dann:
2. regional zuständige Psychiatrische Kliniken (Pfäfers, Wil oder Herisau). Wenn dort auch keine Kapazitäten verfügbar sind:
3. die nicht regional zuständigen Psychiatrischen Kliniken (Pfäfers, Wil oder Herisau). Wenn dort ebenfalls keine Kapazitäten, dann:
4. ausserkantonale Psychiatrische Kliniken
Die Psychiatrische Klinik Wil nimmt Jugendliche des Platanenhofs bei psychiatrischen Krisen auf. Die maximale Dauer der Krisenintervention beträgt 48 Stunden. Auch an Wochenenden besteht eine Rücknahmegarantie seitens des Platanenhofs.